Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stefans-Catering.com

1. Allgemeines
Allen Verträgen zwischen privaten oder gewerblichen Kunden mit Stefans-Catering liegen im vollen Umfang die nachfolgenden Vertragsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden. Anderslautende Einkaufs- oder Zahlungsbedingungen des Kunden gelten als nicht anerkannt, es wird diesen vorsorglich hiermit widersprochen. Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald ein Auftrag schriftlich oder mündlich vorliegt und dieser von uns, schriftlich oder auch mündlich, bestätigt bzw. angenommen oder ausgeführt wurde. 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung, gelten für die von uns angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Getränken und Speisen, Servicedienstleistungen und Personaldienstleistungen, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, Fax oder Internet bestellt hat.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder Vertragsvereinbarungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie bei Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich erfolgt sind. Der Kunde versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Die Anmietung von Räumlichkeiten, der Bedarf an Servicepersonal, oder umfangreiche und besonders aufwendige Bestellungen mit Sonderwünschen, bitten wir in Ihrem Interesse so frühzeitig als möglich aufzugeben.

Angebot & Preise, Zahlung
Bestellterminbei Speisen: mindestens 14 Tage voraus.
Preiskalkulation ist abhängig vom kulinarischen Thema = Preis pro Person oder Pauschalpreis möglich.

Dienstleistungen von Servicekräften, Büffetkräften, Köchen, Hilfskräften, Reinigungskräften, Technikern oder ähnlichem Personal, Ausstattungsgegenstände und Transportkosten sind in den Buffet- und Getränkepreisen nicht enthalten und müssen gesondert vereinbart und zur Veranstaltung gebucht werden.
Diese Leistungen werden gesondert angeboten und in Rechnung gestellt. Der Preis des Servicepersonales wird pro Person und Stunde gesondert abgerechnet. Stefans-Catering behält sich vor ausreichend Servicepersonal zu empfehlen, um einen optimalen Ablauf und Ausführung zu gewährleisten.
Die Korrektur eventueller Druckfehler behalten wir uns vor. Sämtliche von Stefans-Catering gemachten Angebote haben eine Gültigkeit von bis zu 14 Tagen. Wird ein Angebot auf Wunsch des Kunden nachgebessert, so verliert das vorherige Angebot automatisch seine Gültigkeit und das neue Angebot tritt an die Stelle des alten.

Bei kurzfristigen Aufträgen, sowie Lieferungen bis zu einem Bestellwert von netto EUR 500,00 gilt sofortige Barzahlung bei Lieferung als vereinbart. Wir behalten uns vor, die Aushändigung der Ware hiervon abhängig zu machen.
Bei Erteilung eines Auftrages ab € 500,00 Auftragswert sind 50% der Auftragssumme als Anzahlung zu leisten. Dieses Deposit wird spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn fällig.

Nichteinhaltung dieses Vertragsbestandteils berechtigt uns zum Rücktritt und Ersatzanspruch für Auftragsvorkehrungen sowie entgangenen Gewinn entsprechend unserer Stornobedingungen.

Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort zahlbar netto Kasse. Die Zahlung erfolgt noch rechtzeitig, wenn der Rechnungsbetrag binnen 10 Kalendertagen dem von uns angegebenen Bankkonto gutgeschrieben wurde. Erfolgen Rechnungszahlungen nicht innerhalb dieser Frist werden Mahnung-, wie auch Zahlungsverzugsspesen anfallen. Bei Verzug finden die gesetzlichen Regelungen entsprechende Anwendung. Bei notwendiger Mahnung hat der Kunde eine Mahngebühr in der Höhe von mindestens 10,00 Euro zu entrichten. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich unter Vorbehalt. Anhaltender Zahlungsverzug berechtigt uns, weitere oder künftige Leistungen zu verweigern, eine Aufrechnung des Kunden kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen erfolgen.


Stornierungen
Wenn eine Stornierung von bereits erhaltenen Aufträgen erfolgt berechnen wir:

Ø 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 15 % des Auftragswertes
Ø 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 40 % des Auftragswertes
Ø 4 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 75 % des Auftragswertes
Ø 2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 90 % des Auftragswertes

Falls eine Stornierung am vereinbarten Liefertermin erfolgt, behalten wir uns vor bis zu 100 % des Auftragswertes zu berechnen.

Transport von Equipment und Mobiliar, Haftung
Der Transport von Equipment und Mobiliar wird je nach Aufwand berechnet. Die Haftung für das Equipment und das Mobiliar geht nach erfolgter Lieferung voll auf den Mieter über.

Mängel
Bei Anlieferung der Ware/des Equipments ist diese/s auf eventuell vorhandene Mängel vom Auftraggeber oder einem von Ihm beauftragten Person zu überprüfen.
Wenn keine Beanstandung erfolgt, so gilt die Lieferung als einwandfrei und ist zur vollen Zahlung fällig.

Schadensersatzpflicht
Wir sind dem Kunden nur dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder einem unserer leitenden Mitarbeiter/innen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden kann.

Übergabe und Rückgabe von Equipment
Alle Mietgegenstände werden von uns in sauberen und funktionsfähigen Zustand übergeben. Der Kunde ist gehalten sämtliches Equipment sauber und gereinigt an uns zurückzugeben. Wenn keine Rückgabe des Equipments erfolgt, ist der Kunde verpflichtet den Verlust zum aktuellen Wert zu ersetzen. Erfolgt innerhalb der vereinbarten Mietdauer keine Rückgabe der Mietgegenstände, so sind wir berechtigt die zusätzliche Mietzeit voll und ganz zu berechnen.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren nebst Transportmitteln sowie des Equipments vor.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Krems